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Nach der telefonischen Terminvereinbarung (eine Überweisung ist nicht erforderlich) führe ich zunächst Sprechstunden und sogenannte „Probatorische Sitzungen“ durch, um die Indikation für eine Psychotherapie abzuklären. Das Erstgespräch wird nach Absprache allein mit den Eltern, gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen oder alleine mit Jugendlichen geführt. Bei getrennten Eltern, die gemeinsam das Sorgerecht haben, ist die Einwilligung beider Sorgeberechtigten erforderlich, um das Kind vorstellen zu können. Jugendliche ab 15 Jahren können sich selbständig anmelden. Die Feststellung der Indikation und der Prozess der Diagnosestellung erfordert mehrere Sitzungen und dient der Vorbereitung für die Entscheidung, welches Psychotherapieverfahren indiziert ist und welches Stundenkontingent in einem ersten Schritt bei der Krankenversicherung beantragt werden kann. Die Psychotherapierichtlinien ermöglichen ein stufenweises Vorgehen, das sich an den Therapieerfordernissen orientiert. In der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist das Gespräch zwar wichtig, aber nicht ausschließlich notwendig. Kinder kommunizieren auch über das freie Spiel, das der/die Therapeut*in verstehend begleitet, indem er/sie Gefühle und Konflikte erkennt, aufnimmt und verbalisiert und sie damit dem Bewusstsein zugänglich macht. Jugendliche suchen verstärkt das Gespräch und das Nachdenken über ihre Probleme und Themen am Übergang von der Kindheit zum Erwachsenenalter.